Preise

 

Preise ab 01.03.2022 (Stand: 01.03.2022)

Pflegegrad

Pflegesatz pro Tag

zzgl. Investitionskosten pro Tag

Pflegegrad 1

80,73 €

Einbettzimmer: 17,19 €

 

Mehrbettzimmer: 16,07 €

Pflegegrad 2

92,28 €

Pflegegrad 3

108,45 €

Pflegegrad 4

125,32 €

Pflegegrad 5

132,88 €

 

Laut Beschluss des Landes NRW betragen der Umlagebetrag für die Ausbildungsvergütung nach § 82a Abs. 3 SGB XI berechnungstäglich 0,53 EURO und nach § 28 Abs. 2 PflBG 3,84 EURO und sie sind bei der Berechnung des Pflegeplatzgesamtpreises berücksichtigt.

Der Betreuungszuschlag gemäß § 43b SGB XI (vgl. § 6 des Heimvertrages) beträgt monatlich 156,62 EURO.

Bei Bedarf fallen zusätzliche Kosten für Inkontinenzartikel in Höhe von 28,17 EURO monatlich an, soweit die Kosten nicht von der jeweiligen Krankenversicherung übernommen werden. Sofern die Krankenversicherung die Kosten übernimmt und der Bewohner zuzahlungspflichtig ist, hat er noch 2,82 EURO (10%) im Monat selbst zu zahlen.

Bei Abwesenheit wegen Krankenhausaufenthalt, Urlaub etc. wird ab dem 4. Abwesenheitstag bis zur Rückkehr ein Bettengeld in Höhe von 75% der täglichen Kosten für Pflegeleistung, Unterkunft, Verpflegung und Umlagebetrag berechnet (die Investitionskosten sind von dieser Regelung nicht betroffen und werden in voller Höhe weiter berechnet).

Mögliche monatliche Pflegekassenanteile bei Vollzeitpflege:

Pflegegrad 2: 770,00 €

Pflegegrad 3: 1.262,00 €

Pflegegrad 4: 1.775,00 €

Pflegegrad 5: 2.005,00 €

Die Korrektur von ggf. fehlerhaften o.g. Angaben bleibt vorbehalten.